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Lerntherapie ist...

Eine Nahaufnahme eines Pfeilschaftes, der in einer Zielscheibe steckt

...zielgerichtet:

Grundlagenwissen sichern

Lernfortschritt herbeiführen

Selbstwirksamkeit fördern

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...individuelle Förderung:

Lernstand ermitteln

Wiederholung nach Bedarf

Selbstbewusststein stärken

Eine rote Spielfigur auf einem Spielbrett für "Mensch-Ärgere-Dich-Nicht"

...Methodenvielfalt:

abwechslungsreich

spielerisch

kreativ

Manchmal werden die Leseschwierigkeiten erst deutlich, wenn komplexe Sätze oder Texte bearbeitet werden. Bei vielen Menschen mit einer Lese- bzw. Rechtschreibschwäche (kurz: LRS) zeigen sich jedoch die Schwierigkeiten schon sehr früh – wenn sie in der Schule das Lesen und Schreiben erlernen. Vielleicht können sie sich nicht gut merken, welcher Buchstabe mit welchem Sprechlaut verbunden ist. Oder sie verwechseln Buchstaben miteinander. 

Eine Schreibprobe eines Kindes aus der 3. Schulklasse

Manche Kinder erlesen sich Worte Buchstabe für Buchstabe und können aus diesen einzelnen Lauten keine Silben oder Worte bilden, während die anderen Schüler*innen in der Klasse schon flüssig lesen können.

Beim Schreiben zeigen sich oft viele Fehlschreibungen, die trotz Übens bestehen bleiben.

Schwierigkeiten beim Lösen einfachster Rechenaufgaben können auf eine Rechenschwäche hindeuten. Manche Betroffene erfassen die Zusammenhänge zwischen den Zahlen nicht, oder der Aufbau der Zahlenwelt im Zehnersystem bleibt ihnen fremd. Die Übersetzung einer Textaufgabe in eine Rechenaufgabe kann für sie ein sehr komplexer gedanklicher Prozess sein, für den sie viel Zeit und Konzentration benötigen. Ein Ergebnis "grob überschlagen" – dazu sind Menschen mit einer Rechenschwäche häufig nicht in der Lage.

 

Kinder und Jugendliche mit einer Lernstörung bekommen in der Schule schlechte Noten. Sie zweifeln an ihrer Lern- und Merkfähigkeit. Lehrkräfte und Eltern halten die hohe Fehlerquote für das Resultat von Trotz oder schulischer Unlust. Manchmal entsteht bei den Betroffenen eine Dynamik aus Leistungsdruck und Misserfolgserwartung, die sich auch auf andere Lern- und Lebensbereiche auswirkt.

 

Wie wirkt Lerntherapie?

Jeder Mensch hat schon Wissen erworben im Bereich des Lesens, Schreibens und Rechnens. Am Beginn einer Lerntherapie erforschen wir, wieviel "belastbares" (also jederzeit richtiges und abrufbares) Wissen vorhanden ist. Darauf bauen wir auf: mit Hilfe von abwechslungsreichen Methoden, systematischen Vorgehensweisen und vielen Wiederholungen (auch zwischen den Förderstunden als Hausaufgaben) ist es möglich, den Lern-Stillstand zu überwinden.

Die lernende Person gewinnt an Selbstvertrauen, wagt sich an neue Aufgaben heran und erzielt Erfolge – dadurch entsteht neue Motivation. Es werden viele spielerische Methoden genutzt. Die Lernenden üben, wie sie ihren eigenen Lernprozess gestalten können, so dass sie nach dem Ende der Lerntherapie ihre eigenen Lernwege finden werden.

"Scrabble"-Spielsteine

Der/die Lerntherapeut*in wählt solche Aufgaben aus, die zu dem individuellen Lernstand passen und weder über- noch unterfordern. In kleinen Schritten wird neues Wissen aufgebaut – und in vielen Wiederholungen wird das bereits vorhandene Wissen gefestigt. Dieses Vorgehen hilft, die Sicherheit und die Geschwindigkeit beim Lesen, Schreiben und Rechnen zu steigern.

 

Was ist der Unterschied zwischen Nachhilfe und Lerntherapie?

Nachhilfe ist eine Ergänzung zum Schulunterricht und soll helfen, kleinere Wissenslücken gezielt zu schließen und Noten zu verbessern. Lerntherapie orientiert sich jedoch nicht am aktuellen Schulstoff, sondern individuell an den Lernvoraussetzungen des Kindes und seinen Bedürfnissen.

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Wer trägt die Kosten für die Lerntherapie?

Die Sorgeberechtigten von Kindern/Jugendlichen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Kostenübernahme an das Jugendamt im Rahmen einer Eingliederungshilfe (§ 35a SGBVIII) stellen. In der Regel ist hierzu ein ärztliches Gutachten über das Vorliegen einer Lese-Rechtschreibschwäche bzw. die Rechenschwäche erforderlich. Weitere Informationen zur Antragstellung erteilt das zuständige Jugendamt. 

Falls die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch das Jugendamt nicht gegeben sind, verbleiben die Kosten bei den Sorgeberechtigten. 

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